Die familiäre Aufenthaltserlaubnis (aile ikamet izni) ist eine Erlaubnis, die ein Ausländer nicht aus eigenem Recht erhält, sondern dank eines in der Türkei lebenden Angehörigen. Dieser Angehörige heißt Sponsor (destekleyici), und der größte Teil der Anforderungen richtet sich gerade an ihn. Nachfolgend: wer Sponsor sein kann, welche Voraussetzungen zu Einkommen und Wohnraum zu erfüllen sind, für welchen Zeitraum die Erlaubnis erteilt wird und was bei Scheidung oder Tod des Sponsors geschieht.
Wer Sponsor sein kann
Die familiäre Aufenthaltserlaubnis regeln die Artikel 34–37 des Gesetzes Nr. 6458. Als Sponsor kommen infrage:
- ein türkischer Staatsbürger;
- ein Inhaber der „Blauen Karte" (mavi kart) – ein früherer türkischer Staatsbürger, der im vorgesehenen Verfahren aus der Staatsangehörigkeit entlassen wurde;
- ein Ausländer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis beliebiger Art;
- eine Person mit Flüchtlingsstatus oder subsidiärem Schutz.
Die Anforderung, dass der Sponsor bereits mindestens ein Jahr mit Aufenthaltserlaubnis in der Türkei gelebt haben muss, richtet sich an ausländische Sponsoren. Auf türkische Staatsbürger ist sie nicht anwendbar, und in der Praxis wird sie auch bei einzelnen Gruppen nicht verlangt – etwa bei Inhabern einer Erlaubnis zu Forschungszwecken. Klären Sie Ihre Situation bei der Provinzdirektion: Gerade dieser Punkt wird am häufigsten falsch ausgelegt.
Wer die familiäre Aufenthaltserlaubnis erhält
Die Erlaubnis kann erteilt werden an:
- den ausländischen Ehepartner des Sponsors;
- minderjährige Kinder des Sponsors oder seines Ehepartners;
- unterhaltsberechtigte (in seinem Unterhalt stehende) Kinder des Sponsors oder seines Ehepartners.
Gesondert regelt das Gesetz den Fall der Mehrehe: Lässt das Recht des Herkunftsstaates des Sponsors mehrere Ehen zu, wird die familiäre Aufenthaltserlaubnis nur einer der Ehefrauen erteilt. Die Kinder aus den übrigen Ehen verlieren ihren Anspruch auf die Erlaubnis dabei nicht.
Eltern sowie Brüder und Schwestern gehören nicht zum Kreis der Empfänger einer familiären Aufenthaltserlaubnis. Für sie kommen andere Grundlagen in Betracht – in der Regel die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis.
Anforderungen an den Sponsor: Einkommen, Wohnraum, Versicherung
Das Gesetz formuliert die Voraussetzungen recht klar, und 2026 haben sie sich inhaltlich nicht geändert:
- Einkommen. Das monatliche Gesamteinkommen des Sponsors darf den Mindestlohn nicht unterschreiten und muss je Familienmitglied mindestens ein Drittel des Mindestlohns betragen. Das heißt: Je größer die Familie, desto höher die geforderte Messlatte. Die absoluten Beträge sind an den Mindestlohn gekoppelt und werden angepasst, deshalb muss der aktuelle Richtwert zum Zeitpunkt der Antragstellung erfragt und nicht aus Veröffentlichungen des Vorjahres übernommen werden.
- Wohnraum. Die Wohnverhältnisse müssen den allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsstandards entsprechen und der Zahl der Familienmitglieder angemessen sein. Der Nachweis erfolgt über ein tapu (Grundbuchurkunde) auf den eigenen Namen oder einen notariell beglaubigten Mietvertrag; die Adresse muss mit der Hausnummernbescheinigung (numarataj) übereinstimmen.
- Versicherung. Der Krankenversicherungsschutz muss alle im Antrag aufgeführten Familienmitglieder umfassen.
- Vorstrafen. Der Sponsor weist per Führungszeugnis nach, dass er in den letzten fünf Jahren nicht wegen Straftaten gegen die Familienordnung verurteilt wurde.
- Adressregistrierung. Der Sponsor muss im Melderegister erfasst sein.
Das Einkommen wird nachgewiesen durch Gehaltsbescheinigung und SGK-Auszüge, bei Unternehmern durch Steuerunterlagen, bei Vermietern durch Mietverträge und Kontoauszüge, bei Rentnern durch den Rentennachweis. Eine einmalige Einzahlung auf das Konto kurz vor der Antragstellung gilt nicht als regelmäßiges Einkommen.
Für welchen Zeitraum sie erteilt wird
Die familiäre Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu drei Jahre je Erteilung ausgestellt, in keinem Fall aber länger als die Aufenthaltserlaubnis des Sponsors gilt. Praktische Folge: Hat der Sponsor eine ikamet für ein Jahr, erhalten auch die Familienmitglieder eine für ein Jahr, unabhängig davon, wie viel beantragt wurde. Die tatsächliche Dauer hängt außerdem von der Restgültigkeit des Reisepasses und vom Deckungszeitraum der Versicherung ab.
Der Verlängerungsantrag wird über e-ikamet gestellt, ab 60 Tage vor Fristablauf und in jedem Fall vor dessen Ende.
Kinder, Schule und Volljährigkeit
Bis zum achtzehnten Lebensjahr berechtigt die familiäre Aufenthaltserlaubnis zum Besuch der Grund- und Sekundarschule – eine gesonderte studentische ikamet ist dafür nicht erforderlich. Das ist eine der praktischsten Eigenschaften des Status für Familien, die mit Kindern umziehen.
Mit der Volljährigkeit ändert sich die Lage. Ein Ausländer, der mindestens drei Jahre mit familiärer Aufenthaltserlaubnis in der Türkei gelebt hat und achtzehn Jahre alt geworden ist, kann auf Wunsch in die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis wechseln und seinen eigenen Weg gehen – mit studentischer ikamet studieren, mit Arbeitserlaubnis arbeiten oder auf kurzfristiger Grundlage bleiben.
Arbeiten mit familiärer Aufenthaltserlaubnis
Die familiäre ikamet allein berechtigt nicht zur Arbeit. Für eine Beschäftigung ist eine gesonderte Arbeitserlaubnis (çalışma izni) erforderlich, die der Arbeitgeber beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit beantragt. Eine gültige Arbeitserlaubnis ersetzt dabei die Aufenthaltserlaubnis – nach ihrer Erteilung wird eine gesonderte familiäre ikamet also überflüssig.
Für Ausländer, die mit türkischen Staatsbürgern verheiratet sind und mit dem Ehepartner in familiärer Gemeinschaft leben, kann ein Teil der allgemeinen Anforderungen an den Arbeitgeber (darunter die Kriterien zur Zahl beschäftigter türkischer Staatsbürger) entfallen. Die Voraussetzungen werden im Einzelfall geprüft, mit einer automatischen Erleichterung sollte man daher nicht rechnen.
Scheidung, Tod des Sponsors und Wechsel in einen eigenständigen Status
Die familiäre Aufenthaltserlaubnis ist vom Sponsor abgeleitet, und mit dem Wegfall der Verbindung entfällt ihre Grundlage. Das Gesetz sieht jedoch eine „weiche Landung" vor:
- Scheidung von einem türkischen Staatsbürger. Einem Ausländer, der mindestens drei Jahre mit familiärer Aufenthaltserlaubnis gelebt hat, kann eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Hat ein Gericht festgestellt, dass der Ausländer Opfer häuslicher Gewalt geworden ist, entfällt die Dreijahresfrist.
- Tod des Sponsors. Familienmitgliedern, die auf seiner familiären Aufenthaltserlaubnis geführt wurden, kann eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis ohne Mindestaufenthaltsdauer erteilt werden.
- Volljährigkeit. Nach dem achtzehnten Lebensjahr und drei Jahren mit familiärer Aufenthaltserlaubnis ist auf eigenen Antrag der Wechsel in die kurzfristige ikamet möglich.
In all diesen Fällen geht es um das Recht, einen Antrag zu stellen, nicht um eine automatische Umwandlung: Der Antrag wird gesondert eingereicht, und die übrigen Voraussetzungen (Versicherung, Wohnraum, Mittel) werden erneut geprüft.
Scheinehen und Überprüfungen
Die Ehe um der Papiere willen ist ein Thema, bei dem die türkische Verwaltung hart durchgreift. Das Gesetz verpflichtet die Provinzgouverneure ausdrücklich zu prüfen, ob eine Ehe nur zum Schein geschlossen wurde, auch unter Einbeziehung der Strafverfolgungsbehörden – und zwar nicht nur bei der Antragstellung, sondern auch nach Erteilung der Erlaubnis sowie bei der Verlängerung.
In der Praxis besteht die Prüfung aus getrennten Befragungen der Eheleute, Fragen zum gemeinsamen Alltag, einem Hausbesuch sowie der Auswertung von Dokumenten und Korrespondenz. Wird die Scheinehe festgestellt, wird die Aufenthaltserlaubnis widerrufen und im Migrationssystem erscheint ein einschränkender Vermerk – nach Erfahrung von Anwälten wird damit eine Einreisesperre von bis zu fünf Jahren verbunden. Mehr zu Folgen und Rechtsmitteln im Beitrag über die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis.
Denken Sie auch daran, dass die Ehe mit einem türkischen Staatsbürger für sich genommen keine Staatsbürgerschaft verleiht: Für die Einbürgerung auf dieser Grundlage sind mindestens drei Jahre einer fortbestehenden und tatsächlich gelebten Ehe erforderlich. Einzelheiten im Beitrag zur türkischen Staatsbürgerschaft.
Wann abgelehnt oder widerrufen wird
- die Voraussetzungen zu Einkommen, Wohnraum, Versicherung oder Vorstrafen sind nicht oder nicht mehr erfüllt;
- die Erlaubnis wird zweckwidrig genutzt;
- eine Scheinehe wurde festgestellt;
- es liegt eine Abschiebungsentscheidung vor oder es besteht eine Einreisesperre;
- der Inhaber der Erlaubnis hat sich im letzten Gültigkeitsjahr der Erlaubnis mehr als 180 Tage außerhalb der Türkei aufgehalten;
- die eigene Aufenthaltserlaubnis des Sponsors wurde widerrufen oder ist abgelaufen.
Häufige Fehler
- Es werden Unterlagen eingereicht, bei denen nur das Einkommen des Sponsors gerechnet wird, ohne die Anforderung von einem Drittel des Mindestlohns je Familienmitglied.
- Die Versicherung wird nur für den Antragsteller abgeschlossen, die Kinder werden vergessen.
- Die Restgültigkeit der Reisepässe wird nicht geprüft: Die Erlaubnis kann nicht darüber hinausgehen.
- Der Mietvertrag wird ohne Notar abgeschlossen oder lautet auf eine Adresse, die nicht mit der Hausnummernbescheinigung übereinstimmt.
- Man reist für längere Zeit aus, ohne die angesammelten Abwesenheitstage im Blick zu behalten.
- Man hält die familiäre Aufenthaltserlaubnis für eine Arbeitserlaubnis.
Häufige Fragen
Kann ein Ausländer ohne türkische Staatsbürgerschaft Sponsor sein?
Ja, sofern er eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzt, mindestens ein Jahr mit Erlaubnis in der Türkei gelebt hat und Einkommen, Wohnraum sowie Versicherungsschutz für die gesamte Familie nachweist.
Für wie viele Jahre wird die familiäre Aufenthaltserlaubnis erteilt?
Für bis zu drei Jahre je Erteilung, jedoch nicht länger als die Aufenthaltserlaubnis des Sponsors und nicht länger als die Restgültigkeit von Reisepass und Versicherung.
Kann man eine familiäre Aufenthaltserlaubnis für die Eltern erhalten?
Nein, diese Kategorie umfasst den Ehepartner sowie minderjährige oder unterhaltsberechtigte Kinder. Für Eltern kommen andere Grundlagen in Betracht – üblicherweise die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis, auch über Immobilienbesitz.
Was passiert mit der Aufenthaltserlaubnis des Kindes nach dem achtzehnten Geburtstag?
Bei mindestens drei Jahren Aufenthalt mit familiärer Aufenthaltserlaubnis kann es eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen und eigenständig im Land bleiben.
Braucht ein Kind für die Schule eine gesonderte studentische ikamet?
Nein. Bis zum achtzehnten Lebensjahr berechtigt bereits die familiäre Aufenthaltserlaubnis zum Besuch der Grund- und Sekundarschule.
Was tun, wenn die Ehe gescheitert ist?
Nicht auf den Widerruf warten, sondern den Wechsel auf eine andere Grundlage frühzeitig vorbereiten. Bei Scheidung von einem türkischen Staatsbürger kann man nach drei Jahren mit familiärer Aufenthaltserlaubnis eine kurzfristige Erlaubnis beanspruchen; bei nachgewiesener häuslicher Gewalt entfällt die Dreijahresfrist.
Die Informationen dienen der Orientierung. Anforderungen der Migrationsbehörde, Einkommensschwellen und Dokumentenlisten ändern sich, auch unterjährig. Prüfen Sie deshalb vor der Einreichung die aktuellen Regeln auf goc.gov.tr, bei der Provinzdirektion der Migrationsbehörde oder bei einem Fachanwalt.
Sie brauchen Unterstützung?
New Time Investment begleitet Immobilientransaktionen und die Dokumentenabwicklung in Alanya und in der gesamten Türkei. Wir helfen bei der Suche nach einer Wohnung, die die Prüfung von Adresse und Wohnverhältnissen besteht, bereiten Vertrag und Unterlagen für den Familienantrag vor und sagen Ihnen, welche Kombination von Erlaubnissen für Ihre Familie optimal ist. Melden Sie sich frühzeitig – viele Schwierigkeiten lassen sich leichter verhindern als beheben.